Hacker zum Thema illegale Inhalte im Netz

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Bundeswirtschaftsministerin Zypries hat heute Vertreter von Internet-, Digital- und Contentwirtschaft sowie Wissenschaftler, Jugendschutzorganisationen, Verbraucher und Staatsanwälte zu einem Round-Table-Gespräch in das Bundeswirtschaftsministerium eingeladen, um über praxistaugliche Lösungen für den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz zu diskutieren. Im Zentrum stand dabei die Frage, mit welchen rechtlichen Instrumenten oder Regulierungen wirksam und zugleich praxistauglich gegen illegale Inhalte wie Hassreden, Terrorpropaganda, jugendgefährdende Inhalte im Netz sowie Urheberrechts- oder Markenverletzungen vorgegangen werden kann.

Zypries: „Für mich ist wichtig, dass wir einerseits gute Lösungen finden, die wirksam und in der Praxis umsetzbar sind und andererseits Provider weiterhin innovative Dienste anbieten können. Teil dieser Diskussion ist auch das Haftungsprivileg für Hostprovider, das aus meiner Sicht beibehalten werden sollte.“

Die europäische E-Commerce-Richtlinie setzt für den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz ein Verfahren zur Meldung und Abhilfe von rechtswidrigem Content, sog. Notice- & Action-Verfahren, voraus, ohne diese im Einzelnen zu konkretisieren. Damit fehlt es derzeit an allgemeingültigen Vorgaben auf europäischer Ebene, wie ein solches Verfahren aussehen soll. Um hier erste Verbesserungen zu erzielen, hat die Bundesregierung unter anderem erste gesetzgeberische Maßnahmen wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Daneben bestehen freiwillige Initiativen der Wirtschaft zur Selbstregulierung sowie die seit Jahren äußerst erfolgreiche Arbeit der Internet-Beschwerdestellen.

Auch die Europäische Kommission nimmt sich des Themas an: In ihrem Midterm Review zur Digitalen Binnenmarktstrategie hat sie angekündigt, bis Ende 2017 Leitlinien für Notice- & Action-Verfahren zu erlassen. Das Bundeswirtschaftministerium unterstützt diesen europäischen Ansatz.