Netzneutralität

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Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, hat heute die deutsche Delegation bei der Sitzung des TK-Ministerrats in Brüssel geleitet. Schwerpunkt der heutigen Sitzung bildete die Verordnung über den freien Datenverkehr.

Staatssekretär Machnig: „Wir wollen zügig einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt, denn er ist die Basis für zentrale Zukunftsfelder unserer Wirtschaft, wie Industrie 4.0, oder automatisiertes und vernetztes Fahren. Die Verordnung über den freien Datenverkehr bildet hierfür ein wichtiges Instrument. Allerdings sind noch viele Fragen offen. Die heutige Debatte im Ministerrat war ein erster wichtiger Schritt. Wir wollen, dass Kohärenz mit anderen datenrelevanten Regelungen erreicht wird. Außerdem müssen Ausnahmen für die nationale Sicherheit und hoheitliche Aufgaben, z.B. Datenverarbeitung durch Behörden oder Gerichte, vorgesehen werden. Im Idealfall wäre ein Abschluss bereits im Juni 2018 denkbar.“

Die Verordnung will den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten im EU-Binnenmarkt sicherstellen. Sie enthält hierfür Regelungen zu sogenannten Datenlokalisierungsauflagen, zur Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden und zur Übertragung von Daten beruflicher Nutzer. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Anwendungsbereich der Verordnung klar definiert ist und auf nicht personenbezogene Daten beschränkt bleibt. Insbesondere bei „Mischdatensätzen“, die sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten umfassen, muss klargestellt werden, dass diese nicht in den Anwendungsbereich der Gesetzesinitiative fallen. Außerdem muss ausgeschlossen sein, dass solche Datensätze im Ergebnis aufwändig getrennt werden müssen.