Illustrationen mit verschiedenen Symbolen der digitalen Welt, wie Speicherchip, Datencloud, Binärcodes und verschlüsseltem Dokument; Quelle: BMWi / Herr Müller

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Viele Online-Plattformen und Apps machen unser Leben leichter. Beispiel WhatsApp: Statt sich mit jedem Freund einzeln abzustimmen, kommuniziert man gleichzeitig mit dem gesamten Freundeskreis. Und verabredet sich mal schnell für abends zum Glas Wein beim Italiener. Eine solche Kommunikation erzeugt jede Menge Daten, die vom Messenger-Dienst erhoben und weiterverarbeitet werden. Was mit den Daten passiert, kann der Nutzer nicht immer nachvollziehen. Er hat dann nur die Wahl, das hinzunehmen oder ganz auf den Dienst zu verzichten.

Deshalb sollte das Leitbild der Datensouveränität mehr in den Mittelpunkt rücken. Das bedeutet: Jeder Nutzer soll eine stärkere Kontrolle haben, wann und wo er welche Daten preisgibt. Dadurch kann er selbst entscheiden, wie stark er seine persönlichen Daten schützen möchte. Und bekommt ein besseres Verständnis dafür, dass Online-Plattformen und Apps seine persönlichen Daten zu Werbezwecken nutzen – sozusagen als Bezahlung für die meist kostenlosen Dienste.

Infografik: Pro Minute teilen Nutzer weltweit auf YouTube 400 Stunden Videos, auf Facebook 216.000 Fotos und auf Instagram liken sie 2,4 Mio. Posts.

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Wie lässt sich mehr Datensouveränität erreichen?

Um mehr Datensouveränität zu ermöglichen, sind beide Seiten gefragt. Einerseits müssen die Nutzer lernen, mit ihren Daten kompetent und selbstbestimmt umzugehen. Dafür ist digitale Bildung eine wichtige Voraussetzung. Andererseits könnten Unternehmen neue Formen der Einwilligung anbieten, damit der Nutzer überhaupt entscheiden kann, wie viele Daten er preisgibt. Online-Plattformen und Apps lassen sich auch so gestalten, dass sie auf technischem Wege („by design“) oder durch datenschutzfreundliche Grundeinstellungen („by default“) den bestmöglichen Datenschutz gewährleisten.

Auch der Gesetzgeber ist beim Thema Datensouveränität aktiv. Im Mai 2018 greift die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie sieht verschiedene Neuerungen vor, die die Datensouveränität des Einzelnen stärken. Hierzu gehört etwa das „Recht auf Vergessenwerden“, das nunmehr erstmals ausdrücklich festgeschrieben wird: Nutzer können persönliche Informationen, die über sie von einem Unternehmen gespeichert werden, leichter löschen lassen. Wenn ein Nutzer von einer Plattform auf eine andere „umziehen“ möchte, kann er zudem sein „Recht auf Datenübertragbarkeit“ geltend machen – Stichwort Datenportabilität. Damit können Nutzer zum Beispiel leichter zwischen Musik-Streamingdiensten wechseln.

Infografik: Wenig Vertrauen in Datensicherheit. Fast 80 Prozent der Internetnutzer glauben, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht sicher sind.

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Was können die G20 tun?

Auch außerhalb der EU wollen wir bessere Datenschutzstandards erreichen. Die Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass ihre persönlichen Daten bei Unternehmen sicher sind. Deshalb setzt sich die deutsche G20-Präsidentschaft dafür ein, Vereinbarungen zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zum Verbraucherschutz weltweit zu treffen.

Bei alldem muss das Prinzip des freien Internets gelten: Das Internet darf von keinem Staat zensiert, abgeschaltet oder für eigene Zwecke missbraucht werden. Es bildet die Grundlage für ungehinderten Wissensfluss, für Meinungsvielfalt und eine erfolgreiche digitale Wirtschaft: Jeder Nutzer kann sich jederzeit frei äußern und informieren, jedes Unternehmen seine Dienste weltweit ungehindert anbieten.