Zerknüllte Papierbälle

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E-Commerce

„E-Commerce“ bezeichnet den Onlinehandel von Waren oder Dienstleistungen. Es wird in diesem Feld unterschieden zwischen Geschäften zwischen Unternehmen und Endverbrauchern (B2C „Business to Consumer“), von Firmen untereinander (B2B) und zwischen Privatverbrauchern (C2C). Diese Formen des Handels gewinnen seit Jahren an Bedeutung. E-Commerce ist daher ein wesentliches Thema der Dialogplattform Einzelhandel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bewertungsportale

72 Prozent der Onlineshopper in Deutschland nutzen Bewertungsportale, um sich über Waren und Dienstleistungen zu informieren. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend und fair informiert werden, könnten die Portale verpflichtet werden, ihre Kriterien und eventuell relevante Geschäftsbeziehungen offenzulegen. Dies ist eine von zwölf Kernthesen im Grünbuch „Digitale Plattformen“. Sind Sie auch dieser Meinung?

Fast Moving Consumer Goods

Dieser Begriff beschreibt Artikel des alltäglichen Bedarfs, die nur eine kurze Verweildauer beim Händler haben, beispielsweise Lebensmittel, Körperpflegeprodukte oder Reinigungsmittel. Im Online-Handel in Deutschland spielen diese Güter noch eine sehr kleine Rolle. So wird hierzulande nicht einmal ein Prozent des gesamten Lebensmitteleinzelhandelsumsatzes im Internet gemacht. Doch das dürfte sich in Zukunft ändern, deshalb hat die BMWK-Dialogplattform Einzelhandel das Thema im Blick.

AGB

Jeder kennt sie, kaum einer liest sie – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei sind sie bei Internetplattformen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen von großer Bedeutung. Oftmals enthalten sie Klauseln, die den Unternehmen weitreichende Befugnisse zur Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten einräumen. Dies ist zustimmungspflichtig. Wie Nutzer einfach darüber informiert werden können, wem sie was erlauben, ist eine Fragestellung im aktuellen Grünbuchprozess „Digitale Plattformen“.