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20.03.2017 -

Weißbuch Digitale Plattformen - kurz und knapp zusammengefasst

Einleitung

Der digitale Wandel verändert die Art und Weise, wie wir kommunizieren, arbeiten, lernen und leben. Insbesondere digitale Plattformen treiben diese Entwicklung und ändern Spielregeln.

Wir müssen sicherstellen, dass zwischen digitalen Plattformen und etablierten Marktakteuren ein fairer Wettbewerb möglich ist.

Um dies zu erreichen, werden wir eine digitale Ordnungspolitik entwickeln und durchsetzen. Leitplanken dieser digitalen Ordungspolitik sind Transformation statt Disruption, Innovation und Wettbewerb sowie Wachstum und Teilhabe.

Wir haben dazu vier Monate lang mit Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen, Verbänden und Zivilgesellschaft intensiv über die Grundelemente diskutiert. Das Weißbuch ist das Ergebnis dieser Konsultationen.

1. Wo steht Deutschland in der Digitalisierung?

Der digitale Wandel ist weltweit in vollem Gang. Die technologischen Entwicklungen sind rasant und sie verändern die Art, wie wir kommunizieren, arbeiten, lernen und leben. Sie eröffnen große Chancen für mehr Lebensqualität, effizienteres Wirtschaften und revolutionäre Geschäftsmodelle.

Prognosen geben Hinweise auf mögliche Dimensionen: Nach Angaben der Europäischen Kommission könnte ein digitaler Binnenmarkt 415 Milliarden Euro jährlich zur Wirtschaftsleistung der Europäischen Union beitragen und Hunderttausende neue Arbeitsplätze schaffen. Das Marktvolumen des Internets der Dinge wird beispielsweise für das Jahr 2020 auf rund 1,9 Billionen Euro geschätzt.

Die Digitalisierung der Industrie eröffnet allein für Deutschland bis 2025 ein zusätzliches kumuliertes Wertschöpfungspotenzial von 425 Milliarden Euro. Prognostiziert werden Produktivitätssteigerungen von bis zu 30 Prozent, eine jährliche Effizienzsteigerung von 3,3 Prozent und Kostensenkungen von jährlich 2,6 Prozent. Allein die bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Start-ups könnte in Deutschland bis zum Jahr 2020 Wachstumspotenziale von insgesamt 100 Milliarden Euro erbringen.

Neue Technologien unterstützen die Menschen bei der Organisation ihres Lebens, machen sie unabhängiger, lassen sie gesünder leben und Produkte wie Autos mit anderen teilen. Jeder Einzelne kann kommunizieren, wann und mit wem er will, sich schnell und intensiv informieren und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen. Als Konsument erhält er umfassende Wahlmöglichkeiten sowie maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen. Als sogenannter Prosument kann er gleichzeitig eine Rolle als Konsument und Produzent von Leistungen und Produkten einnehmen.

Zugleich bringt die Digitalisierung aber auch neue Unsicherheiten: Die Menschen sorgen sich um den Verlust der Souveränität über private Daten, vermissen Transparenz über die Wahrhaftigkeit von Nachrichten und Informationen sowie die Richtigkeit von Preisen und erleben zunehmend polarisierte und extreme öffentliche Diskussionen in digitalen Kanälen. Als wahrscheinlich größte Gefahr fürchten viele, dass die Digitalisierung ihren Arbeitsplatz überflüssig macht.

Auch für die Wirtschaft eröffnet sich ein weites Feld: Unternehmen haben viel Raum, Neues zu probieren und in neue Wachstumsbereiche vorzudringen. Aber es droht auch schnelleres Scheitern, wenn Konkurrenten agiler, schneller und besser sind. Denn Digitalisierung übersetzt sich nicht nur in die Herausforderung, höhere Effizienz in angestammten Märkten zu erreichen. Immer dringlicher wird es für Unternehmen, auch bei der Entwicklung neuer digitalisierter Produkte und Geschäftsmodelle noch schneller zu werden. Etablierte Anbieter fürchten oftmals, dass sie mit ungleichen Waffen gegen neue Wettbewerber kämpfen – weil nach den Spielregeln der neuen Digitalökonomie künftig Datenreichtum und der direkte Kundenzugang mehr zählen als ein perfektes Produkt.

Nach dem Internet, das Menschen verbindet, kommt nun stärker das Internet, das Maschinen vernetzt. Beim Internet der Dinge hat Deutschland mit seiner starken Industrie und industrienahen Dienstleistungen die Chance, sich in der nächsten Digitalisierungsphase vorne zu positionieren.

Deutschland und Europa müssen ihren eigenen Weg beschreiten. Notwendig ist eine Digitalisierung „Made in Europe“, welche die maximalen wirtschaftlichen Chancen und Potenziale nutzt – und die Risiken überwindet. Sie folgt der Strategie, dass Wettbewerb Ordnung braucht: Soviel digitaler Wettbewerb wie möglich, aber gleichzeitig – wo nötig – (staatliche) Flankierung und Rahmensetzung für Fairness, Rechtssicherheit und Teilhabemöglichkeiten für die Menschen.

2. Warum beschäftigt sich das BMWK mit Digitalen Plattformen?

Deutschland ist ein Industrieland. Kernkompetenzen liegen in industrieller Produktion und industrienaher Dienstleistung. In anderen europäischen Ländern ist es ähnlich. Die Entwicklung der Wirtschaft wird jedoch zunehmend durch die Digitalisierung bestimmt. Insbesondere digitale Plattformen haben sich zunehmend zu Hauptwachstumsträgern entwickelt. Zwischen diesen Plattformen und etablierten Marktakteuren muss ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden. Um dies zu erreichen, werden wir eine digitale Ordnungspolitik entwickeln und durchsetzen. Grundelemente dieser digitalen Ordnungspolitik haben wir im Weißbuch formuliert.

Derzeit zeigt sich der digitale Wandel am stärksten auf verbraucherzentrierten Märkten – zum Beispiel im Online-Handel, bei Such-, Musik- und Videodiensten, Sozialen Medien sowie Reise- und Mobilitätsdienstleistungen. Es sind fast immer Plattformen, die hier die Standards setzen, den Takt bestimmen und damit die Schlagzeilen dominieren. Plattformen mit innovativen, hochskalierbaren Geschäftsmodellen kurbeln das Wachstum an: Sie stoßen gewohnte Abläufe um, greifen in Austauschprozesse und Dienstleistungsketten ein und erobern sich exklusive Zugänge zu den Kunden, deren sich etablierte Anbieter eben noch sicher waren.

Plattformen sind Treiber der Digitalisierung. Sie haben neue Gesetzmäßigkeiten geschaffen:

  • Wachstum und Größe sind entscheidender als kurzfristige Profitabilität;
  • die direkte Schnittstelle zu Kunden und Herstellern verschafft den neuen Playern eine erhebliche Marktmacht und einen Informationsvorsprung.

Die Märkte beherrschen amerikanische und zum Teil auch asiatische Internetdienste, die derzeit eine analoge Branche nach der anderen erobern – oder ganz neue erfinden – und zu neuen Giganten herangewachsen sind. Europäische Plattformen sind in den weltweiten Top Ten nicht vertreten.

Auch in das Geschäft zwischen Unternehmen und insbesondere in die Welt der Industrie sind die Plattformen inzwischen vorgedrungen – aber bei dieser zweiten Digitalisierungsphase ist noch offen, ob sie hier genauso reüssieren wie auf den Konsumenten- und Dienstleistungsmärkten.

Deutlich sichtbar ist der neue industriebasierte Wettkampf derzeit in der Automobilindustrie, in der branchenfremde Digitalkonzerne versuchen, ein neues Ökosystem aus batteriebetriebenen, autonom fahrenden Fahrzeugen und Big-Data-Anwendungen zu etablieren. Die deutschen und europäischen Autobauer sind herausgefordert, bessere und hochwertigere Lösungen zu präsentieren. Gelingt dies nicht, laufen sie Gefahr, in einem wachsenden Markt vernetzter Mobilität als reine Fahrzeugzulieferer in die zweite Reihe gedrängt zu werden.

Das Ziel traditioneller Unternehmen in Deutschland und Europa muss sein, ihre hohe Industriekompetenz auch in der neuen Digitalökonomie auszuspielen. Deutsche und europäische Unternehmen verfügen über die Ingenieurskunst, das Wissen und die (Führungs-) Erfahrung, diesen Qualitätssprung zu einer Plattformökonomie zu schaffen, die dann von der sogenannten Old Economy geprägt würde.

Und sie können auf einen großen Pool an Digital-Talenten zurückgreifen. Europa zählt 4,7 Millionen Programmierer und Softwareentwickler – die USA kommen nur auf 4,1 Millionen. Allein in den fünf führenden europäischen Tech-Hubs London, Paris, Berlin, Madrid und Amsterdam arbeiten mit rund 664.000 Software-Experten mehr als in der Silicon-Valley-Region mit 565.000.

Wir wollen einen europäischen Weg der Digitalisierung. Leitplanken unserer digitalen Ordnungspolitik sind Transformation statt Disruption, Innovation und Wettbewerb sowie Wachstum und Teilhabe.

3. Warum haben wir zu Digitalen Plattformen ein Weißbuch vorgelegt?

Der digitale Wandel erfordert Veränderungen von der gesamten Gesellschaft und der Wirtschaft. Eine solche Anpassung kann nur im umfassenden Dialog gelingen. Unser Ziel war es, die notwendigen Schritte insbesondere im Hinblick auf die Plattformen in einem breit angelegten Prozess zunächst zu analysieren und anschließend daraus einen Katalog erforderlicher Maßnahmen zusammenzustellen.

Ganz bewusst war die Konsultationsphase auf vier Monate angelegt, um Unternehmensvertretern, Verbänden und Interessierten aus allen Bereichen der Gesellschaft ausreichend Zeit für die Einbringung ihrer Vorstellungen zu geben. Dies konnten sie auf verschiedenen Wegen tun.

Das Echo war überwältigend: Fast 65.000 Besuche auf dem Online-Beteiligungsportal de.digital, 263 Beiträge sowie 10.464 Bewertungen sind eingegangen. Zudem sind 70 ausführliche Stellungnahmen von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Non-Profit-Organisationen, Wissenschaftlern und Bürgerinnen und Bürgern eingereicht worden. Und schließlich haben wir mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik fünf Workshops über die künftige Ausgestaltung eines Ordnungsrahmens für digitale Plattformen abgehalten. Das Weißbuch ist Ergebnis dieses Konsultationsprozesses.

4. Welche Ziele verfolgen wir mit dem Weißbuch?

Digitalisierung „Made in Europe“ ist ein Gestaltungsprozess. Wir haben dabei vier Ziele im Blick:

  • Transformation statt Disruption:
    Deutschland und Europa brauchen einen politisch begleiteten und moderierten Prozess des digitalen Wandels. Es darf keine ungesteuerte Entwicklung der Digitalisierung geben. Wenn wir die Transformation erfolgreich gestalten wollen, müssen wir die Risikobereitschaft der Unternehmen und der Menschen stärken und gleichzeitig Vertrauen in die digitale Zukunft der Volkswirtschaften in Deutschland und Europa schaffen. Dazu bedarf es klarer Regeln.
  • Wachstumsdynamik und Teilhabe:
    Wachstumsimpulse müssen in erster Linie von der Wirtschaft selbst kommen. Der Staat soll die Entwicklungen zusätzlich positiv beeinflussen. Der Aufbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in der Fläche ist hier ein wichtiger Treiber. Bei aller Dynamik muss der Staat dafür sorgen, dass ein steigendes Wohlstandsniveau bei allen ankommt und der Digitalisierungsprozess möglichst vielen Menschen die Chance eröffnet, persönlich voranzukommen.
  • Sicherheit und klare Regeln für den demokratischen Diskurs:
    Deutschland und Europa brauchen eine digitale Zivilgesellschaft, die gemeinsame moralische Haltungen und Werte teilt. Es muss ein sicherer Raum abseits von Angebot und Nachfrage, ökonomischer Leistungsfähigkeit und technologiegetriebenen Geschäftsmodellen geschaffen werden, in dem Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen vertrauensvoll agieren können. Digitale Straftaten und digitale Hetze müssen verfolgt und Täter verurteilt werden können. Denn wir wollen die neue Austausch- und Diskussionskultur im Internet fördern, aber ihre Schattenseiten verhindern. Deshalb muss der Staat befugte und befähigte Institutionen aufbauen, welche die digitalen Räume überwachen, Verstöße registrieren und vor allem sanktionieren können.
  • Europäische Souveränität:
    Deutschland wird am meisten gewinnen, wenn der Schulterschluss mit Europa gelingt, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Es ist Zeit, den Flickenteppich an Bestimmungen hinter sich zu lassen und ein stringentes Regelwerk zu entwickeln. Die europäische Antwort auf globale digitale Märkte kann nur sein, als digitale Einheit aufzutreten.

5. Welche Maßnahmen leiten wir aus dem Weißbuch ab?

Für einen fairen Wettbewerb sehen wir unter anderem vor:

  • Ein „Level Playing Field“ in Telekommunikationsmärkten herstellen. Messenger-Dienste und weitere Dienstleistungen von sogenannten Over-the-Top-Playern (OTT), zu denen beispielsweise WhatsApp und Skype zählen, müssen den gleichen Regeln bei Kundenschutz, Datenschutz und Sicherheit unterliegen wie klassische Telekommunikationsunternehmen, mit denen sie auf einem Markt konkurrieren. Für OTT-Kommunikationsdienste muss zudem ohne Ausnahme das Regime des europäischen Datenschutzes gelten. In der Konsequenz heißt das zum Beispiel: Nutzungsbedingungen, nach denen Verbraucher die Anwendung außereuropäischen Rechts akzeptieren, werden künftig nicht mehr zulässig sein.
  • Wettbewerbsverfahren weiter beschleunigen. Dazu planen wir unter anderem gesetzliche Erleichterungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen. Damit können die Behörden die Wirkung von Wettbewerbsbeschränkungen (vorläufig) beseitigen, noch bevor ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Sinnvoll ist diese Beschleunigung insbesondere in Fällen, in denen Wettbewerbsbeschränkungen mit einfachen Mitteln abgestellt werden können – also zum Beispiel durch Aussetzung bestimmter Vertragsklauseln.
  • Ein duales, proaktives Wettbewerbsrecht etablieren. Dazu werden die geltenden Elemente des allgemein eher reaktiv wirkenden allgemeinen Wettbewerbsrechts – definiert durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – mit einer deutlich aktiveren und systematischen Marktaufsicht und robusten Eingriffsbefugnissen verbunden. Ziel ist es, ein „Frühwarnsystem“ zu institutionalisieren. Eine personell gut ausgestattete Behörde soll befugt sein, bei missbräuchlichem Verhalten proaktiv tätig zu werden. Der Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung, wie es das GWB bisher verlangt, ist keine Voraussetzung mehr für ein Einschreiten. Vor allem soll die Behörde auch Verstöße gegen das allgemeine Lauterkeitsrecht (Schutz des Wettbewerbs vor Verfälschungen durch unlautere geschäftliche Handlungen) unmittelbar sanktionieren können.

Die Schaffung einer modernen Datenökonomie werden wir wie folgt politisch flankieren:

  • Einen klaren Rechtsrahmen für die Nutzung von Daten setzen. Wir werden auf europäischer Ebene für Rechtssicherheit bei Verträgen werben, die das Nutzungsrecht an Daten zwischen beteiligten Parteien regelt, denn dieser privatrechtliche Weg hat sich allgemein bewährt. Zur Ausgestaltung des Rechtsrahmens gehört auch, wettbewerbshemmende Ausschließlichkeitsrechte an Daten zu verhindern. Gleichzeitig soll der Zugang zu Daten gestärkt werden – durch die Anwendung des Kartellrechts, aber auch durch sektorspezifische Regelungen.
  • Siegel- und Zertifizierungslösungen für mehr Transparenz voranbringen. Die ab Mai 2018 unmittelbar anwendbare europäische Datenschutz-Grundverordnung schafft eine gute Grundlage für mehr Datensouveränität und -portabilität sowie richtige Anreize zur Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten. Weitere innovative Elemente wie Datenschutz-Label und -Zertifikate sorgen für zusätzliche Klarheit und Orientierung.
  • Grundlegende Transparenz- und Informationspflichten für digitale Plattformen einführen. Die Nutzer sollen nachvollziehen können, wie zum Beispiel Suchergebnisse und Angebote zustande kommen. Wir werden von digitalen Plattformen künftig verpflichtend digitale Informationsblätter („One-Pager“) einfordern, welche die relevanten Leistungs- und Vertragsinhalte verständlich zusammenfassen. Auch über eine kommerzielle Verwendung persönlicher Daten müssen die Unternehmen informieren, damit stärker ins Bewusstsein der Nutzer rückt, dass vermeintlich kostenlose Dienste sich über Datenverkäufe finanzieren.
  • Online-Geschäftsabschlüsse und E-Government umfassend einfacher und sicherer machen. Die EU hat für diese sogenannten Vertrauensdienste einheitliche Anforderungen entwickelt – mit Regeln unter anderem für elektronische Signaturen, Siegel und Einschreiben. Auf dieser Grundlage werden wir ein Vertrauensdienstegesetz (VDG) auf den Weg bringen, das wichtige Vereinfachungen für Bürger, Unternehmen und Behörden schafft, Identitäten medienbruchfrei sicherzustellen.
  • Experimentierräume für innovative digitale, vernetzte Geschäftsmodelle einrichten. Experimentierräume – oder Reallabore – ermöglichen die Erprobung von Innovationen im Zusammenspiel mit regulatorischen Instrumenten und unter realen Marktbedingungen in einem befristeten und möglicherweise örtlich begrenzten, veränderten rechtlichen Rahmen („Experimentierklauseln“). Aufgrund hoher, aber noch nicht ausgeschöpfter Digitalisierungspotenziale eignet sich die Gesundheitswirtschaft besonders gut als Einsatzfeld. Wir sondieren hier mit Branchenvertretern die Einsatzmöglichkeiten.

Für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger digitaler Infrastrukturen wollen wir durchsetzen:

  • Den Netzausbau über die Nachfrageseite vorantreiben. Ein gangbarer Weg sind „Gigabit-Voucher“, d. h. Gutscheine in Form zeitlich befristeter Zuschüsse für Gigabitanschlüsse in Verbindung mit innovativen Anwendungen. Adressaten dieses Ansatzes sollten kleine und mittlere Unternehmen sowie wichtige Einrichtungen (Schulen, Arztpraxen, Verwaltungen usw.) in ländlichen und strukturschwachen Räumen sein. Derartige Gutscheine eröffnen die Chance für potenziell unbürokratische und sehr schnell verfügbare Gigabitanschlüsse.
  • Die staatliche Förderung auf hohem Niveau sichern. Zur Erreichung von Infrastrukturen im Gigabit-Bereich setzen wir Mittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro für den Zeitraum von 2018 bis 2025 ein. Einen Teil dieser Förderung wird der einzurichtende „Zukunftsinvestitionsfonds Digitalisierung“ abdecken.
  • Kommunale Anlaufstellen für infrastrukturrelevante Digitalisierungsfragen einrichten. Handelnde Akteure in Politik und Verwaltung vor Ort sind häufig überfordert, weil sie sich erstmalig mit der Thematik auseinandersetzen müssen. Hier könnte eine aufzubauende Digitalagentur die Kommunen entlasten – im Vorfeld von Breitbandausbauplanungen beraten, verfügbare Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen recherchieren, für vereinheitlichte und schnellere Prozesse gegenüber Fachbehörden sorgen sowie die Durchführung von Markterkundungsverfahren für Förderanträge übernehmen.
  • Einen virtuellen Verbund fragmentierter lokaler Gigabitinfrastrukturen vorantreiben. Kommunale Netze sind oftmals aufgrund ihrer geringen Größe für international tätige Telekommunikationsunternehmen sowohl als Nachfrager nach Netzzugangsprodukten wie auch als Anbieter von Telekommunikationsdiensten unattraktiv. Mit einem virtuellen Verbund dieser Netze – gegebenenfalls mit Beteiligung des Bundes – können in Deutschland u. a. vermehrt homogene Vorleistungen (Wholesale) zentral angeboten werden. Damit wird die Auslastung und indirekt die Finanzierung von lokalen Gigabitnetzen verbessert.
  • Stärkere Investitionsanreize in der sektorspezifischen Regulierung setzen. Schließen sich beispielsweise Marktakteure zusammen, um gemeinsam den Ausbau von Gigabitnetzen voranzubringen, sind sie zu belohnen, indem sie von sämtlichen Vorabverpflichtungen freigestellt werden. Den Vorschlag der EU-Kommission unterstützen wir. Über Kooperationsmodelle hinaus werden wir uns auch in anderen Fällen dafür einsetzen, dass Gigabitinfrastrukturen unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Regulierung unterworfen werden.
  • Rechtssicherheit für die Verbreitung von WLAN-Hotspots schaffen. Die Unsicherheit darüber, inwieweit private und gewerbliche WLAN-Betreiber für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können, hat die Verbreitung von WLAN in Deutschland gehemmt. Wir stellen im Telemediengesetz klar, dass WLAN-Betreiber nicht mehr als Störer abgemahnt werden bzw. für Unterlassung haften müssen und für einen rechtssicheren Betrieb offener WLANs sorgen.

Zur Sicherung einer demokratischen Digitalkultur verfolgen wir diesen Kurs:

  • Den Grundrechtsschutz im Internet stärken. Rechtsverletzungen jeder Art müssen im Internet genauso nachhaltig geahndet werden wie in der analogen Welt. Strafrechtlich relevantes Verhalten, wie etwa Volksverhetzung, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen oder üble Nachrede und Beleidigung ist auch im Internet konsequent zu verfolgen. Provider dürfen nicht zum verlängerten Arm der Strafverfolgung werden. Den Staat trifft hier grundsätzlich eine Schutzpflicht, der er sich nicht aus Kostengründen durch eine Übertragung auf Private entledigen kann. Eine privatisierte Rechtsdurchsetzung bei Straftaten lehnen wir ab.
  • Rechtsfreie Räume im Internet beseitigen. Eventuell sind neue Straftatbestände erforderlich, um internetbasierten Rechtsverletzungen besser zu begegnen (z. B. Cybermobbing, Identitätsdiebstahl im Internet). Wir wollen zudem gesetzliche Lücken und Wertungswidersprüche bei der Rechtsdurchsetzung beseitigen, damit alle Rechtsverletzungen zuverlässig geahndet werden können. Bei falschen Tatsachenbehauptungen oder unberechtigten Veröffentlichungen von privaten Bildern oder Informationen (sog. Persönlichkeitsrechtsverletzungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle) setzen wir uns dafür ein, dass der Geschädigte vom Plattformbetreiber Auskunft über die Identität des Schädigers erhält, so wie dies bereits bei Urheberrechtsverletzungen der Fall ist.
  • Die Einführung eindeutiger Identifizierungsverfahren muss geprüft werden. Die Betreiber öffentlicher Meinungsforen wären dann verpflichtet, ihre Nutzer vorab zu registrieren. Im Fall erwiesen rechtswidriger Äußerungen müsste die Plattform die Identität des Nutzers den Behörden bekanntgeben. Notwendige Haftungsbeschränkungen für Plattformbetreiber einerseits und Datenschutzregelungen andererseits dürfen die wirksame Verfolgung von Rechtsverletzungen nicht behindern, wenn nachgewiesen ist, dass die Grenze der zulässigen Meinungsäußerung überschritten wurde.
  • Internetplattformen die Einführung eines europaweit einheitlichen Beschwerdemanagements auferlegen. An diese zentralen Anlaufstellen sollen Nutzer rechtswidrige Inhalte melden können. Der Plattformanbieter überprüft dann auf Rechtswidrigkeit und löscht die Inhalte gegebenenfalls. Einen solchen Vorstoß unternehmen wir gegenüber der Europäischen Kommission. Zur Umsetzung des Plans halten wir es für erforderlich, dass die Kommission die unbestimmten Rechtsbegriffe konkretisiert und zudem verdeutlicht, welche freiwilligen Maßnahmen ein Plattformbetreiber ergreifen kann, ohne seine neutrale Rolle als Vermittler aufzugeben.

Um die digitale staatliche Kompetenz auszubauen und die institutionellen Strukturen zu stärken, halten wir unter anderem folgendes für erforderlich:

  • Eine Digitalagentur gründen. Diese soll den Digitalisierungsprozess in den einzelnen Politik- und Anwendungsbereichen unterstützen, eine konsequente, kontinuierliche Marktbeobachtung einzurichten und damit ein rasches Eingreifen insbesondere bei Wettbewerbs- oder Regulierungsverstößen durch die zuständige Behörde mit ermöglichen. Vorhandene obere Bundesbehörden können insbesondere die Think-Tank-Aufgaben nur begrenzt übernehmen und damit diese Kompetenzlücke nicht überwinden. Komplementär zu Aufgaben der Bundesnetzagentur oder des Bundeskartellamtes könnte die Digitalagentur auch mit spezifischen hoheitlichen Aufgaben beauftragt werden – und unter anderem Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht (UWG) effektiv und zügig ahnden.

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