Navigation

Darstellung einer Blockchain Verkettung

© Adobe Stock/fotomek

Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter - Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Digitale Daten werden für die Wertschöpfung immer wichtiger. Die Plattformökonomie ermöglicht gerade mittelständischen Unternehmen viele Vorteile, kann den Wettbewerb jedoch auch behindern. Mit neuen Regeln und Instrumenten macht die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht fit für das digitale Zeitalter.

Sprungmarken-Navigation

 

Wer es versteht, Daten und Künstliche Intelligenz für sich zu nutzen, kann Wettbewerbsvorsprünge erzielen und oft Innovationen schneller erreichen. In der Plattform-Ökonomie werden Netzwerkeffekte, Skalen- und Verbundvorteile in einer neuen Größenordnung möglich. Gleichzeitig lassen sich Tendenzen der Marktkonzentration und der Monopolisierung beobachten. Plattformbetreiber, die Nutzerdaten sammeln und auswerten, steigern ihre Marktmacht mit gezielten Strategien wie dem schnellen Hebeln von Marktmacht. Zugleich bauen sie digitale Ökosysteme auf, mit denen sie ihre Kundinnen und Kunden langfristig binden.

Für mittelständische Unternehmen bieten Plattformen viele Chancen, um neue Märkte zu erschließen und den digitalen Wandel für sich zu nutzen. Das gilt gerade auch in der industriellen Wertschöpfung. Doch dort, wo Plattformunternehmen ihre Position auch mit nicht-wettbewerblichen Mitteln ausbauen, wird der Zugang für Anbieter erschwert und Innovation durch neue Akteure behindert. Um die Chancen für Innovation sowie den Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern zu erhöhen und zugleich die Spielregeln für marktmächtige Digitalunternehmen zu schärfen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Entwurf eines GWB -Digitalisierungsgesetzes erarbeitet.

Die gewachsene Rolle digitaler Daten soll mit der Reform auch in der Wettbewerbspolitik stärker berücksichtigt werden. Das betrifft zum einen die Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung, zum anderen den Zugang zu sogenannten wesentlichen Einrichtungen. Weigert sich ein marktbeherrschendes Unternehmen, einem anderen Unternehmen Zugang zu Daten zu gewähren, die Voraussetzung für Wettbewerb sind, kann dieses Verhalten künftig unter bestimmten Umständen wettbewerbsrechtlich missbräuchlich sein. Plattformen, deren überragende marktübergreifende Bedeutung das Bundeskartellamt festgestellt hat, müssen darüber hinaus besondere Verhaltenspflichten beachten. Künftig könnte es beispielsweise gezielt untersagt werden, Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote ungleich zu behandeln, etwa bei der Darstellung von Ergebnissen einer Produktsuche. Darüber hinaus soll das Bundeskartellamt schneller eingreifen können, um mit „einstweiligen Maßnahmen“ den Wettbewerb zu schützen.

Zugleich sieht der Gesetzentwurf verschiedene wettbewerbspolitische Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit für mittelständische Unternehmen vor. Dazu soll unter anderem die Umsatzschwelle zur Fusionskontrolle angepasst werden. Dadurch können Zusammenschlüsse mittelständischer Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden. Unternehmen, die wichtige Kooperationen planen, sollen zudem einen Anspruch darauf erhalten, ihre Pläne vom Bundeskartellamt bewerten zu lassen.

Mit dem Gesetzesvorhaben knüpft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an neue Erkenntnisse über die Funktionsweise digitaler Märkte an, die Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt haben. Der Gesetzentwurf greift Untersuchungsergebnisse einer Kommission von Expertinnen und Experten zum „Wettbewerbsrecht 4.0“ sowie einer wettbewerbsrechtlichen Studie zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht auf.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz ist im Januar 2021 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen