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Digitales Start-up des Jahres 2019

Einleitung

Ausschreibung:

Preis

Digitales Start-up des Jahres 2019

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

  • 06.09.2019

Schriftzug vor buntem Hintergrund Digitales Start-up des Jahres

Sie haben sich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beteiligt und konnten so Ihre digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren?
Dann nutzen Sie jetzt die Chance „Digitales Start-up des Jahres 2019“ des BMWi zu werden und einen von drei mit insgesamt 100.000 Euro dotierten Preisen zu gewinnen. Erstmalig wird neben den drei von einer Jury vergebenen Preisen auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro verliehen, bei dem das Publikum in einer Online Abstimmungsphase das Start-up mit dem besten Videobeitrag wählt.

Teilnahmebedingungen

Der Preis „Digitales Start-up des Jahres 2019“ des BMWi richtet sich an junge Digitalunternehmen.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Absolventinnen und Absolventen des EXIST-Gründerstipendiums
  • Unternehmen aus dem EXIST-Forschungstransfer
  • Preisträgerinnen und Preisträger des Gründerwettbewerbs – Digitale Innovationen
  • Preisträgerinnen und Preisträger des Gründerwettbewerbs – IKT Innovativ
  • Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds
  • Beteiligungen eines Business Angels über das BMWi-Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
  • Start-ups (Finalisten) des German Accelerator

Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind:

  • Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland gegründet.
  • Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2016.
  • Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Das Unternehmen hat im Jahr 2018 bzw. in den letzten 12 Monaten einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWi ausgezeichnet wurden.

Preis und Jury

Ausgezeichnet werden zunächst bis zu drei Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Vergeben werden mehrere mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.
Vorgesehen ist für den ersten Preis ein Preisgeld von 50.000 Euro, für den zweiten Preis ein Preisgeld von 30.000 Euro. Das drittplazierte Unternehmen soll 20.000 Euro erhalten.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen.

Auswahlkriterien für den Preis sind:

  • die hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios,
  • Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
  • die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee und
  • das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung.

Zudem wird erstmals in diesem Jahr der Publikumspreis von 10.000 Euro verliehen, bei dem jeder Teil der Publikumsjury werden kann. Die Abstimmung des persönlichen Favoriten aus den nominierten Video-Beiträgen erfolgt per Mausklick. Teilnahmeberechtigt sind nur zugelassene Bewerberinnen und Bewerber für den Preis „Digitales Start-up des Jahres 2019“. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird den teilnehmenden Start-ups eine Video-App zur Verfügung gestellt, mit der das Video selber aufgenommen und innerhalb von zwei Wochen eingereicht wird. Danach werden die Videos online bis kurz vor der Preisverleihung zur Abstimmung bereitgestellt. Der Publikumspreis kann nur an ein bei der Preisverleihung anwesendes Unternehmen vergeben werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte mit einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung Ihres Unternehmens und der Umsetzung Ihrer Gründungsidee hinsichtlich der oben genannten Kriterien.

Einen Gliederungsvorschlag für Ihre Bewerbung finden Sie hier.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung

  • einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einen äquivalenten Nachweis, dass die Gründung nicht vor 2016 erfolgt ist, und
  • den Jahresabschluss Ihres Unternehmens oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2018 bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten 12 Monate bei.

Der Publikumspreis wird ausschließlich auf Grundlage des selbstaufgenommenes Videos vergeben. Zur Erstellung des Videos müssen Sie die von uns bereitgestellte App nutzen. Einen Link zur App werden wir Ihnen nach Ende der Bewerbungsfrist und Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen zusenden.

Bewerbungsstart ist der 03.06.2019. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 12.07.2019 (Ende der Abgabefrist) per E-Mail im PDF-Format an startupdesjahres@de.digital.

Preisverleihung

Die öffentliche Verleihung des Preises „Digitales Start-up des Jahres 2019“ findet am 06. September 2019 auf der IFA Next in Berlin statt.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Wettbewerb „Digitales Start-up des Jahres 2019“ des BMWi haben, wenden Sie sich gern an Frau Kristina Peneva (kristina.peneva@vdivde-it.de, 030 310078-5663) oder Jasmin Mehrgan (jasmin.mehrgan@vdivde-it.de, 030 310078-474).

Vertraulichkeit

Ihre Bewerbung wird vertraulich behandelt und ausschließlich an die Juroren weitergereicht. Die Inhalte Ihrer Bewerbung werden wir ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs nutzen.

Die Preisträger werden öffentlich (Laudatio, Videoportrait) bekannt gegeben.

Ansprechpartner*in kontaktieren:

Gliederungsvorschlag für Bewerbungen:

Bewerbungsunterlagen bitte direkt an: