Daten über Menschen in einer Stadt zum Thema GWB-Novelle

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Bundesminister Altmaier nimmt heute die vom BMWi in Auftrag gegebene Studie zur „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ entgegen. Ziel der Studie ist ein Konzept, das die Instrumente der Wettbewerbsbehörden verbessert, um gegen den Missbrauch von Marktmacht von Unternehmen vor allem in der Digitalwirtschaft umfassender, schneller und zielgerichteter vorgehen zu können.

Minister Altmaier: „Die Digitalisierung verändert nicht nur unsere Art zu leben und zu arbeiten, sondern stellt auch unsere Wettbewerbsbehörden vor neue Herausforderungen. Deshalb haben wir die Studie in Auftrag gegeben, um festzustellen, wo wir das Wettbewerbsrecht weiter entwickeln müssen, damit es auch schlagkräftig auf die neuen Anforderungen reagieren kann. Die Ergebnisse werden wir jetzt genau prüfen. Mein Ziel ist es, das Wettbewerbsrecht noch effektiver zu machen. Dabei müssen wir die richtige Balance finden zwischen den Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Plattformen einerseits und der Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht andererseits.“

Im Sommer 2017 wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der 9. GWB-Novelle bereits um wichtige Regeln für die Digitalwirtschaft ergänzt. Der Koalitionsvertrag hat das Thema erneut aufgegriffen mit dem Ziel, die wettbewerbsbehördliche Aufsicht weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Missbräuche von Plattformunternehmen. Genau diese Fragestellungen greift die Studie auf.

Die Studie wurde von Prof. Dr. Heike Schweitzer (Sonderberaterin von EU-Wettbewerbskommissarin Vestager für Digitalisierung und Wettbewerbspolitik; Humboldt-Universität zu Berlin), Prof. Dr. Justus Haucap, (2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission; Universität Düsseldorf) und Prof. Dr. Wolfgang Kerber (Universität Marburg) erstellt.

Die Studie bestätigt, dass das bestehende Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht auch in Zeiten der Digitalisierung grundsätzlich gut geeignet ist, Wettbewerbsgefährdungen zu erfassen. Allerdings gibt es Fälle, in denen die kartellrechtliche Interventionsschwelle abgesenkt werden sollte. Die Studie empfiehlt hierzu u.a. Regelungen um ein „Tipping“ von Märkten zu verhindern, wenn das Umkippen eines Marktes ins Monopol auf strategischen Behinderungen marktmächtiger Unternehmen beruht. Zudem kann die Kontrolle über Daten Machtpositionen begründen. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, niedrigere Anforderungen an die Missbräuchlichkeit der Datenzugangsverweigerung zu stellen. Um den Zugang zu großen Datenmengen für Zwecke des Trainings selbstlernender Algorithmen zu erleichtern und so Wettbewerbsvorteile besonders datenreicher Unternehmen zu neutralisieren, sollte außerdem über eine marktanteilsabhängige „Daten-Sharing-Pflicht“ nachgedacht werden.

Das BMWi wird die Empfehlungen der Studie nun prüfen. Die Erkenntnisse werden in die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 und die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einfließen.

Die Studie finden Sie hier.