Cover Fördermittel

© Bild Eko Pramono; Pixabay

Auch in diesem Newsletter möchten wir Ihnen wieder bundes- oder landesweite Förderprogramme vorstellen, in denen Sie derzeit Unterstützung beantragen können.
Mit der Innovationsinitiative mFUND fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seit 2016 Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um datenbasierte digitale Anwendungen für die Mobilität der Zukunft. Sie fördert Projekte zur Entwicklung digitaler Geschäftsideen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Im Jahr 2022 wurden Laufzeit und maximales Fördervolumen der sogenannten Förderlinie 1 auf 24 Monate und 200.000 Euro verdoppelt. Diese Förderlinie richtet sich an Antragsteller aus allen Teilen Deutschlands und Einreichungen sind kontinuierlich möglich.

Vor dem Hintergrund des Strukturstärkungsgesetzes gibt es zusätzlich einen aktuellen dritten Förderaufruf in der Förderlinie 2 für mFUND-Projekte mit einem Volumen von bis zu 3 Millionen Euro im Lausitzer Revier, im Rheinischen Revier und im Mitteldeutschen Revier.

Innerhalb dieses Förderaufrufs des Programmmoduls Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Einzelnen:

(1) Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in einer der Kohleregionen durchgeführt werden oder
(2) Vorhaben von Projektpartnern, die ihren Hauptsitz in einer der Kohleregionen haben.

Alle Vorhaben müssen unmittelbar und nachvollziehbar einen Beitrag dazu leisten, den Strukturwandel in einer der Kohleregionen zu unterstützen. Es ist darzulegen, wie das wirtschaftliche Wachstum gefördert wird und wie Arbeitsplätze geschaffen werden. Eine umfassende Datenbank laufender und bereits abgeschlossener Projekte schafft einen Überblick über die Möglichkeiten der Förderung durch diese Förderrichtlinie.
In den Projektkonsortien kann Kommunen in den Revieren eine entscheidende Rolle zukommen. Eine Zusammenarbeit mit Anwendungs- und Praxispartnern in den Regionen ist laut Zuwendungsgeber anzustreben.

Für Kurzläuferprojekte (Kategorie A) mit einer Laufzeit maximal bis 31. Dezember 2024 ist die Einreichungsfrist für Projektskizzen der 23. Dezember 2022. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten (Kategorie B) sind die Einreichungsfristen der 31. Januar 2023 und 31. März 2023. In Kategorie B stellen die Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zusätzliche Mittel zur Verfügung. Demnach werden hier ausschließlich Projekte berücksichtigt, deren Wirkung den jeweiligen Revieren zugeordnet werden kann.

Projektskizzen können mit einer maximalen Fördersumme von 3 Millionen Euro eingereicht werden. Die Förderquote kann bei Zuwendungen auf Kostenbasis bis zu 70 % und auf Ausgabenbasis bis zu 90 % betragen. Ansprechpartner sind die Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH und VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, erreichbar telefonisch oder per E-Mail: (0221) 806 2664, info@mfund.de.

Im Zuge der Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, der sogenannten Kommunalrichtlinie, gibt es noch bis Ende des Jahres 2022 die Möglichkeit auf eine Förderung bis zu 100 %. Diese bezieht sich auf Personalkosten von Klimaschutzmanagerinnen und –managern.

Finanzschwache Kommunen können eine Förderquote von 70 % und Antragsstellende aus Braunkohlerevieren eine Quote von 100 % beantragen. Unter die Förderung fallen auch Sachkosten für das Klimaschutzmanagement, der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister sowie die Teilnahmegebühren für Vernetzungstreffen und Weiterbildungsmaßnahmen.

Für Erstvorhaben ist eine Förderung von 24 Monaten und für Anschlussvorhaben von 36 Monaten möglich. Bei der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Kommunen fortlaufend Förderanträge für diesen und viele weitere Förderschwerpunkte stellen.

Der erste Aufruf zur Förderung von Projekten innerhalb der European Partnership Driving Urban Transitions (DUT) wird von der Europäischen Kommission unterstützt und im EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ finanziert. Diese ressortübergreifende Förderbekanntmachung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Transformation der Städte. Die beteiligten Ressorts sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Deutsche kommunale Einrichtungen können sich im Verbund z. B. mit Hochschulen, Vereinen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf Zuwendungen in den zwei städtischen Sektoren Positive Energy Districts und 15 Minutes Cities bewerben.

Im Sektor Positive Energy Districts fördert das beteiligte BMWK innovative Lösungen mit dem Ziel der Energiewende und der Vervielfachung von sogenannten Plus-Energie-Quartieren (PED). Hierzu sind Förderungen zu zwei Förderthemen möglich:

(1) „Strategien zur Energieflexibilität – technologische, rechtliche und gesellschaftliche Herausforderungen“: Es wird die Entwicklung und Demonstration der Umsetzung von Energieflexibilitätsstrategien in den PED gefördert, z.B. durch Reallabore (Living Labs).

(2) „Energieeffizienz in bestehenden urbanen Strukturen“: Die innovativen Nachrüstungs- und Sanierungsstrategien in einem bestehenden Gebäudebestand sowie die Demonstration deren Übertragbarkeit werden hier gefördert. Beispiele sind die Ertüchtigung von Gebäudehüllen, der Haustechnik oder die Entwicklung von Flexibilitätsstrategien.

Für beide Förderthemen ist es eine Voraussetzung, den lokalen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und räumlichen Kontext einzubeziehen.
Im zweiten Sektor 15 Minutes Cities wird der Übergang zu einer nachhaltigen städtischen Mobilität durch Zuwendungen unterstützt. Die Erreichbarkeit und Konnektivität soll, beginnend auf Quartiersebene, durch die Maßnahmen verbessert werden.

Dieser Sektor wird vom BMBF gefördert und gliedert sich in zwei Förderthemen:

(1) Förderung nachhaltiger Möglichkeiten für die individuelle Mobilität und Logistik in städtischen Randgebieten (und darüber hinaus): Dieser Strang fördert nachhaltige Mobilitäts- und Logistikoptionen. Zudem werden Maßnahmen gefördert, die den Bedarf an häufigen und langen Fahrten in Gebieten mit geringer und mittlerer Bevölkerungsdichte verringern.

(2) Öffentliche Räume und Straßen für eine lebendige und nachhaltige Nachbarschaft neu denken: Hier werden konkrete Konzepte und Lösungen gefördert. Diese sollten das vergrößerte Raumangebot, das entsteht, wenn der Straßenraum gerecht zwischen Verkehrs- und sozialen Funktionen verteilt wird, in den Fokus nehmen. Konkrete Lösungen können dabei durch die Methode des Reallabors (Living Labs) erprobt werden. Zu berücksichtigen ist, dass hier grundsätzlich partizipatorische und ko-kreative Methoden zum Einsatz kommen.

Die Höhe der Förderquote für Gebietskörperschaften in beiden Sektoren kann bis zu 100 % betragen. Die Einreichung der Projektskizzen ist der 21. November 2022, wobei die Beteiligung einer kommunalen Behörde für jedes Konsortium verpflichtend ist. Ansprechpartner für Vorhaben des Sektors Positive Energy Districts ist der Projektträger Jülich, erreichbar unter: (02461) 618 5255 und i.loll@fz-juelich.de. Für den Sektor 15 Minutes Cities ist der DLR Projektträger Ansprechpartner und erreichbar unter: (02283) 821 1538 und michaela.thorn@dlr.de.

Die Informationsplattform www.stadt-land-digital.de bietet Ihnen weiterhin eine laufend aktualisierte Auswahl von Förderaufrufen und -programmen. Zudem finden Sie auf der Plattform eine Übersicht zu Wettbewerben und weiteren Förderinitiativen. Haben Sie Fragen zu Fördermöglichkeiten? Das Team der Initiative Stadt.Land.Digital gibt gerne telefonisch Auskunft + 49 2224 9225 60 oder per E-Mail info@stadt-land-digital.de.