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Bayerische Gigabitrichtlinie

Einleitung

Fördermittelgeber: Bayerischen Staatsminiserium der Finanzen und für Heimat

  • Fördergebiete: Länder

  • Status: laufend

  • Sektor: Digitale Infrastruktur

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie werden Kommunen beim Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen unterstützt. Für gewerbliche Anschlüsse soll eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit pro Sekunde und für private Anschlüsse von mindestens 200 Mbit pro Sekunde geschaffen werden. Voraussetzung ist, dass das zu erschließende Gebiet in einem so genannten weißen oder grauen NGA-Fleck liegt. Das heißt, dass es keinen bzw. nur einen Netzbetreiber gibt, der schnelles Internet mit mind. 30 Mbit pro Sekunde anbietet. Der Betrieb des ausgebauten Netzes muss für mindestens 7 Jahre sichergestellt werden.
Kommunen erhalten hierfür eine Zuwendung zwischen 3 und 8 Mio. € bei einer Förderquote zwischen 80 % und 90 %. Anträge sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

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Kontakt

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung