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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: laufend

  • Sektor: Sonstige / Energie & Umwelt

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln

Mithilfe des Förderprogramms werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von Gebäuden gefördert, um die CO2-Emissionen zu senken. Dies umfasst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Anlagen- und Heizungstechnik, die Heizungsoptimierung sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Teilweise erfordert die Antragstellung die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Entsprechende Förderanträge können seit dem 02.01.2021 bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Die Zuschussförderung durch die BAFA innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft leicht verändert weiter:

  • Die Beschränkung auf Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter sowie Mieterinnen und Mieter wurde aufgehoben.
  • Mit anderen öffentlichen Mitteln ist nun eine Förderquote von bis zu 90 % realisierbar.
  • Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher sind nicht mehr förderfähig.

Weitere Änderungen sowie Details zur Förderung, bspw. zur Höhe des Zuschusses, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

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Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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