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E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: laufend

  • Sektor: Mobilität / Energie & Umwelt / Sektorübergreifend

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts, Rechtsfähige Vereine und Verbände

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) je ein Viertel der Anschaffungskosten von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Das Programm ist mit mit einer Laufzeit bis in 2024 langfristig angelegt und richtet sich unter anderem an Unternehmen, Kommunen, Vereine und Verbände.

Ziel ist es, insbesondere im Bereich der gewerblichen Verkehre innerhalb urbaner Gebiete die Feinstaub- und Stickoxidbelastung durch das alternative Transportmittel zu senken.

Die Förderfähigkeit der Lastenfahrräder richtet sich nach technischen Voraussetzungen, die vom Fördermittelgeber auf der Informationsseite weiter spezifiziert werden.

Links

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Postfach 51 60
65726 Eschborn

06196 908-1016