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Kälte-Klima-Richtlinie

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: laufend

  • Sektor: Energie & Umwelt

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe:
Stationäre Anlagen: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe
Fahrzeug-Klimaanlagen: Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen

Mittels der Kälte-Klima-Richtlinie werden Maßnahmen an effizienter Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln gefördert. Dabei wird das Ziel verfolgt, den Energiebedarf und folglich die CO2-Emissionen zu senken. Zum einen werden Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen und zum anderen stationäre Kälte- und Klimaanlagen gefördert.

Entsprechende Förderanträge können seit dem 01.12.2020 bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das BAFA (Tel.: 06196/908 1249, Mail: kki@bafa.bund.de) zur Verfügung.

Links

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik

Postfach 51 60
65726 Eschborn

06196 9081249