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Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: laufend

  • Sektor: Sektorübergreifend / Verwaltung / Mobilität / Energie & Umwelt / Sonstige

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften, weitere kommunale Akteure

Die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative wurde 2022 mehrfach aktualisiert. Dabei fördert Sie weiterhin Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld und unterstützt kommunale Akteure dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Eine Förderung ist für eine Vielzahl strategischer sowie investiver Klimaschutzmaßnahmen möglich:

Unter strategische Klimaschutzmaßnahmen fallen u. a.:

  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Implementierung eines Umweltmanagements
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Kommunale Wärmeplanung

Investive Vorhaben lassen sich z. B. folgende fördern:

  • Sanierung von Straßen und Außenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen sowie Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Trinkwasserversorgung

Anträge ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 Prozent des Gesamtvolumens einbringen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen 15 Prozent des Gesamtvolumens eingebracht werden (bei finanzschwachen Kommunen sind es 10 Prozent des Gesamtvolumens).

Links

Kontakt

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz

030 39001-170

Kontakt

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH