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Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: abgelaufen

  • Sektor: Mobilität / Energie & Umwelt / Sektorübergreifend

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Gebietskörperschaften; kommunale Unternehmen; öffentliche und private Unternehmen, die als Dienstleistungserbringer für kommunale Betriebe agieren

Ziel der Förderung ist die Unterstützung bei der Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen, welche von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Gefördert werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen. Förderfähig ist die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen verschiedener Schadstoffklassen. Dabei werden Kommunen gefördert, in welchen Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Kraftfahrzeuge bestehen. Eine weitere Priorisierung erfolgt für Kommunen ohne entsprechende Zufahrtsbeschränkungen mit einer NO2-Belastung von 45 µg/m3 oder mehr im Jahresmittel bzw. weniger betroffene Kommunen, welche die Nachrüstung von mindestens zehn schweren Kommunalfahrzeugen beabsichtigen.
Eine Beantragung ist bis zum 15.10.2021 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen möglich. Die Abrechnung hat bis spätestens zum 30.11.2021 zu erfolgen.

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Kontakt

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

04941 602 788