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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm in NRW – Infrastrukturrichtlinie

Einleitung

Fördermittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Fördergebiete: Länder

  • Status: laufend

  • Sektor: Sonstige

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen

Das bisherige Regionale Wirtschaftsförderprogramm wurde mit einer Folgeförderrichtlinie ab 2022 fortgesetzt. Mithilfe seines regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms fördert das Land Nordrhein-Westfalen vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände bei dem Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie Tourismus- und Energieinfrastruktur. Interkommunale Projekte werden dabei besonders begrüßt. Ziel des Programms ist es, die Attraktivität strukturschwacher Regionen für potentielle Investoren oder innovative Unternehmen zu steigern. Schwerpunktmäßig wird die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Errichtung und der Ausbau von Gewerbezentren und Investitionen in Bildungseinrichtungen und die Tourismusinfrastruktur gefördert.

Die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster nehmen Anträge auf Förderung entgegen bzw. stellen bei Bedarf weitere Informationen zum Antragsverfahren zur Verfügung.

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