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Zusätzliche Corona-Hilfen im Rahmen des DigitalPakts Schule verfügbar

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: laufend

  • Sektor: Sektorübergreifend / Bildung / Digitale Infrastruktur

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie von Schulen in freier Trägerschaft

Am 17. Mai 2019 startete der von Bund und Ländern initiierte DigitalPakt Schule, dessen Ziel eine zeitgemäße Ausstattung von Schulen mit digitaler Bildungsinfrastruktur in Kombination mit pädagogischen Konzepten zur digitalen Bildung ist. Zwischen 2019 und 2023 stehen hierfür bis zu fünf Milliarden Euro für die Vergabe an die Schulträger zur Verfügung. Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt direkt beim jeweiligen Land. Grundsätzlich ermöglicht der DigitalPakt Schule jedoch auch gemeinsame Fördervorhaben von zwei und mehr Ländern für die Entwicklung von gemeinsam getragenen Standards für digitale Lernangebote, oder gemeinsam genutzte pädagogische Infrastrukturen wie Schul-Clouds.
Entsprechende Förderrichtlinien zur Umsetzung des DigitalPakts Schule wurden zwischenzeitlich von allen Ländern veröffentlicht.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zusätzliche Hilfsprogramme aufgesetzt.

Corona-Hilfe I: Sofortausstattung
Insgesamt stehen 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten, beispielsweise Laptops oder Tablets, zur Verfügung. Die Erstellung digitaler Lerninhalte in Form von relevanter Soft- und Hardware wie auch entsprechende Schulungen sind ebenfalls förderfähig.

Corona-Hilfe II: Administration
Im November 2020 wurden mittels einer weiteren Zusatzvereinbarung zusätzliche 500 Millionen Euro zur Förderung der IT-Administration an Schulen bereitgestellt. Diese dienen der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, welche einen technischen Support vor Ort anbieten. Die Mittel können bei den jeweils zuständigen Ländern beantragt werden, sobald diese eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht haben.

Corona-Hilfe III: Leihgeräte für Lehrkräfte
Mittels einer weiteren Zusatz-Verwaltungsvereinbarung vom 28.01.2021 werden zusätzliche 500 Millionen Euro für die Beschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte bereitgestellt. Die von Schulen zur Verfügung gestellten Tablets oder Laptops können Lehrerinnen und Lehrer für die Vorbereitung und Durchführung digitaler Unterrichtsformen nutzen.

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