Übergeordnetes Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Umsetzung von Industrie 4.0 juristisch zu begleiten und Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung Rechtssicherheit zu geben. Darauf zahlen alle ihre Aktivitäten ein – Grundlagenpapier dafür ist „Industrie 4.0 – wie das Recht Schritt hält“. Hier werden systematisch die Felder beleuchtet, in denen das Recht heute oder morgen vor Herausforderungen steht. Von Zivilrecht über Datenschutz bis hin zu Arbeitsrecht wird deutlich, wo bestehendes Recht wie greift und wo es Handlungsbedarf für Unternehmen und die Politik gibt.
Aktuell arbeitet sie an den rechtlichen Herausforderungen im Kartellrecht sowie zur Blockchain-Technologie, Künstlichen Intelligenz und Anonymisierung im Datenschutz näher betrachtet.
Zudem ist die Arbeitsgruppe in das Pilotvorhaben Industrie 4.0 Recht-Testbed, kurz RECHT-TESTBED, eingebunden. Das Recht-Testbed ist ein digitales Experimentierfeld für automatisierte Geschäftsprozesse. Es dient dazu, Politik und Unternehmen Handlungsempfehlungen zu neuen rechtlichen Standards zu geben und Industrie 4.0 rechtssicher zu machen.