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Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ (AG 4)

Einleitung

Industrie 4.0-Anwendungen verändern zunehmend Geschäftsprozesse und -modelle. Die Veränderungen bedeuten für viele Unternehmen eine neue Unsicherheit: wie wende ich das aktuelle Recht auch morgen auf meine digitalisierte Produktion an? Unklarheiten bei der Vertragsfindung, beim kartellrechtlichen Verhalten, bei Datennutzung und Haftung hindern Unternehmen nicht selten daran, den Schritt in die Industrie 4.0 zu gehen.

Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ zeigt auf, wo das deutsche und europäische Recht steht und wie es sich weiterentwickeln könnte. Beispiele aus der Praxis und Informationsveranstaltungen schaffen Rechtssicherheit – insbesondere für den Mittelstand.

Arbeitsschwerpunkt: Rechtssicherheit schaffen und neue Trends rechtlich bewerten

Übergeordnetes Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Umsetzung von Industrie 4.0 juristisch zu begleiten und Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung Rechtssicherheit zu geben. Darauf zahlen alle ihre Aktivitäten ein – Grundlagenpapier dafür ist „Industrie 4.0 – wie das Recht Schritt hält“. Hier werden systematisch die Felder beleuchtet, in denen das Recht heute oder morgen vor Herausforderungen steht. Von Zivilrecht über Datenschutz bis hin zu Arbeitsrecht wird deutlich, wo bestehendes Recht wie greift und wo es Handlungsbedarf für Unternehmen und die Politik gibt.

Aktuell arbeitet sie an den rechtlichen Herausforderungen im Kartellrecht sowie zur Blockchain-Technologie, Künstlichen Intelligenz und Anonymisierung im Datenschutz näher betrachtet.

Zudem ist die Arbeitsgruppe in das Pilotvorhaben Industrie 4.0 Recht-Testbed, kurz RECHT-TESTBED, eingebunden. Das Recht-Testbed ist ein digitales Experimentierfeld für automatisierte Geschäftsprozesse. Es dient dazu, Politik und Unternehmen Handlungsempfehlungen zu neuen rechtlichen Standards zu geben und Industrie 4.0 rechtssicher zu machen.

Mitglieder der Arbeitsgruppe

Die digitalisierte Industrie hält nicht still – die 50 Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe haben die Entwicklungen deshalb stets im Blick. In sechs thematischen Unterarbeitsgruppen tauschen sie sich regelmäßig aus und geben ihre Empfehlungen. Zusätzlich treffen sie sich viermal im Jahr, um ihre Arbeit zusammenzuführen und an ihrer gemeinsamen Vision zu arbeiten.

Die Schwerpunktthemen sind:

  • Zivilrecht / Zivilprozessrecht
  • IT-Sicherheitsrecht / Datenschutzrecht
  • Produkthaftungsrecht / Produktsicherheitsrecht
  • IP-Recht
  • Arbeitsrecht
  • Kartellrecht
  • Recht-Testbed