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Fokusgruppe „Datenschutz“

Einleitung

Bereits in ihrem Whitepaper für den Digital-Gipfel 2017 hat die Fokusgruppe Datenschutz der Plattform Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft unter Berücksichtigung der Vorgaben der DSGVO Leitlinien für die Nutzung von Pseudonymisierungslösungen herausgearbeitet. Eine rechtssichere Pseudonymisierung schützt Bürgerinnen und Bürger, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, vor einer direkten Identifikation, denn ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen können Daten nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden.

Für den Digital-Gipfel 2018 fand eine Fortentwicklung der Beschreibungen dieses Whitepapers statt. Ziel dieser Ausarbeitung ist es, die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Umsetzung von Pseudonymisierungsverfahren zu unterstützen und hierbei Mindeststandards für eine Pseudonymisierung zu formulieren. Denn ohne standardisierte Vorgaben bleibt der Einsatz von Pseudonymisierungslösungen uneinheitlich, was im Einzelfall nachteilig für Betroffene sein kann.

Nach Abschluss der Formulierung von Mindeststandards plant die Gruppe im Jahr 2019 die Erarbeitung eines Code of Conduct für die Pseudonymisierung. Datenverarbeiter können sich einer solchen Verhaltensregel unterwerfen, um hierbei ausreichende Garantien für Rechte und Freiheiten von Betroffenen beim Einsatz von Pseudonymisierungen zu bieten. Eine Verbindlichkeit der Verhaltensregel wird über ein Überwachungs- bzw. Kontrollsystem ebenso sichergestellt, wie die verpflichtende Genehmigung der Regeln durch eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Mitglieder der Fokusgruppe

Prof. Dr. iur. habil. Rolf Schwartmann
FH Köln, Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Steffen Weiß
GDD e.V.
Prof. Dr. Christoph Bauer
ePrivacy GmbH
Prof. Dr. Michael Meier
Universität Bonn/Gesellschaft für Informatik e.V.
Dr. Dipl. Ing. Detlef Houdeau
Infineon AG
Dr. Frank Niedermeyer
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Marina Gehnen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Maximilian Hermann

Media Broadcast GmbH

Susanne Dehmel
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Frederick Richter
Stiftung Datenschutz
Philipp Ehmann
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
Dr. Sachiko Scheuing
Axciom Deutschland GmbH

Frank Ingenrieth

Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V.

Irene Schlünder
Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.

Johannes Landvogt

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Sebastian Schulz
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
Dr. Detlef Houdeau
Infineon Technologies AG
Dr. Claus D. Ulmer
Deutsche Telekom AG
Clemens John
United Internet AG

Robin L. Mühlenbeck

Kölner Forschungsstelle für Medienrecht/TH Köln

Angelika Hüsch-Schneider
Deutsche Telekom AG
Dr. Martina Vomhof
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Achim Schlosser

European Net ID Foundation

Benjamin Walczack
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Daniel Krupka
Gesellschaft für Informatik e.V.

Dr. Tobias Stadler

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Katharina Rieke

Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.

John Clemens

United Internet AG

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