Ja. Eine GmbH & Co KG ist zwar eine Personengesellschaft, zur Unternehmenskonstruktion gehört aber immer eine GmbH als Komplementär. Für eine GmbH & Co KG gilt damit wie für eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und eine AG: Bezogen auf das jeweilige Startdatum einer Wettbewerbsrunde darf die Gründung nicht länger als sechs Kalendermonate her sein. Dabei zählt der Eintrag in das Handelsregister.

Wir schalten alle Zugänge für die Wettbewerbsteilnehmenden mit dem Ablauf einer Runde ab. Wenn du an der nächsten Runde wieder teilnehmen möchtest, registriere dich bitte erneut.

Am Wettbewerb können alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland teilnehmen, die ein Unternehmen in Deutschland gründen wollen, bei dem innovative Informations- und Kommunikationstechnik zentraler Bestandteil des Produkts oder der Dienstleistung ist. Juristische Personen, wie etwa Unternehmen, sind nicht teilnahmeberechtigt.

Geschäftsführende von bereits bestehenden und aktiv am Markt agierenden Unternehmen müssen darlegen, dass die zur geplanten neuen Unternehmensgründung notwendigen Personalressourcen verfügbar sind.

Ja. Ein Ausschluss von der Teilnahme erfolgt lediglich, wenn das Unternehmen bereits als GmbH, UG oder AG gegründet wurde und der Eintrag in das Handelsregister bezogen auf das Startdatum einer Wettbewerbsrunde mehr als sechs Kalendermonate zurückliegt. Wenn das Unternehmen dagegen als Personengesellschaft, z.B. als GbR, darfst du am Wettbewerb teilnehmen, auch wenn die Gründung länger als sechs Monate zurückliegt. Beachte bitte, dass du in jedem Fall nur persönlich teilnahmeberechtigt bist.

Ja. Wenn du bislang freiberuflich tätig warst, darfst du am Wettbewerb teilnehmen.

Nein. Als bestehendes Unternehmen zählt nur eine Kpitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG), deren Eintrag in das Handelsregister bei Start der Wettbewerbsrunde mehr als sechs Kalendermonate zurücklag.

Auch Dienstleistungen auf Basis von Informations- und Kommunikationstechnik sind Thema des Gründungswettbewerbs.

Die Teilnahme an der Wirkungsanalyse ist verpflichtend.

Im Rahmen der Wirkungsanalyse schreiben wir alle Teilnehmenden nach ihrer Wettbewerbsteilnahme auf elektronischem Wege an, um festzustellen, ob sie ein Unternehmen gegründet haben, wie erfolgreich es sich entwickelt und wie sie die Zukunft ihres Unternehmens allgemein einschätzen.

Detaillierte Fragen zur Strategie deines Unternehmens stellen wir nicht.

Die Auszahlung der zweiten Rate des Preisgeldes über 25.000 € für die bis zu sechs Gründungspreise+ ist entweder

  • an die Gründung einer GmbH oder AG oder
  • an die Fortführung einer gerade gegründeten, bei Start der Wettbewerbsrunde maximal sechs Monate alten GmbH oder AG gebunden.

Die Ideenskizze darf in Phase 1 höchstens 12 Seiten, in Phase 2 höchstens 15 Seiten lang sein. Bei der Gestaltung deines Beitrages (Texte, Tabellen, Zeichnungen, etc.) bist du völlig frei. Die Innovation des Produkts oder der Dienstleistung sowie mögliche technische oder funktionale Alleinstellungsmerkmale sollten jedoch deutlich werden. Neben deinen fachlichen und kaufmännischen Kompetenzen solltest du die Vernetzung mit potentiellen Kunden und Partnern beschreiben. Erwartet wird kein vollständiger Geschäftsplan, aber eine verständliche Darstellung des geplanten Geschäftsmodells, eine realistische Einschätzung des Zielmarktes und der Wettbewerber sowie erste Ansätze für Marketing und Vertrieb. Die Ideenskizze sollte auch eine erste grobe Zeitplanung der Unternehmensgründung und das Grundgerüst einer Finanzplanung (Umsatz, Kosten, evtl. Finanzierung) beinhalten.

Ja. Die maximale Seitenzahl liegt bei 12 Seiten in Phase 1 und 15 Seiten in Phase 2. Beim Hochladen der Ideenskizze werden längere PDF-Dateien nicht angenommen und du erhältst eine entsprechende Fehlermeldung.

Ein Beitrag hat keine Chancen auf eine Auszeichnung, wenn

  • in der Ideenskizze wichtige Informationen vollständig fehlen, etwa zum Team, zur Alleinstellung, zum Geschäftsmodell oder zum möglichen Wettbewerb.
  • die Idee für Produkt oder Dienstleistung nicht innovativ ist, sondern bereits Stand der Technik und am Markt verfügbar.
  • die Geschäftsidee nicht wesentlich auf IKT-basierten Produkten oder Dienstleistungen beruht.
  • das Unternehmen im Ausland gegründet werden soll.

Du kannst grundsätzlich auch mit mehreren Beiträgen am Gründungswettbewerb teilnehmen. Da der Aufwand für eine gute Ideenskizze nach unseren Erfahrungen jedoch recht hoch ist, empfehlen wir, sich auf einen einzigen Beitrag zu fokussieren. Die Chancen erhöhen sich durch Konzentration auf eine überzeugende Darstellung.

Bitte beachte: Wenn du mehrere Ideenskizzen einstellen willst, musst du dich für jede Skizze erneut registrieren und die Skizze dann im jeweiligen Nutzerbereich einstellen.

Nein. Die Entscheidung der Jury basiert ausschließlich auf deiner schriftlichen Darstellung. Ein Dialog mit der Jury, um das Konzept zu diskutieren oder zu vervollständigen, findet nicht statt. Gerne kannst du die Ideenskizze aber durch ein Video mit bis zu 60 s Laufzeit ergänzen.

Nein. Eine Vorprüfung vor der eigentlichen Abgabe der Bewerbung würde den Wettbewerb verzerren und kann daher nicht durchgeführt werden.

Ja. Verschiedene Wettbewerbe schließen sich gegenseitig nicht aus. Mehrfach gab es in der Vergangenheit Preisträger:innen, die auch bei anderen Wettbewerben erfolgreich waren. Falls du bereits bei anderen Wettbewerben teilgenommen hast, solltest du die Beschreibung deiner Idee allerdings an die Vorgaben und Bewertungskriterien des Gründungswettbewerbs anpassen.

Preisträger:innen des "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" dürfen nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen.


Alle anderen Teilnehmenden dürfen sich insgesamt bis zu dreimal mit derselben Gründungsidee bewerben.

Ja. Einsicht in die Daten der Teilnehmenden und die Ideenskizzen haben ausschließlich die VDI/VDE-IT, die Jury und das BMWK. Die Teilnahmedaten und Ideenskizzen dürfen von der VDI/VDE-IT, der Jury und dem BMWi nur für die Durchführung des Wettbewerbs verwendet werden. Eine Weitergabe der Teilnahmedaten oder der Ideenskizzen an Dritte findet nicht statt.

Die Jury achtet bei der Bewertung vor allem auf folgende Kriterien:

  • Erfahrung und Qualifikation des Teilnehmers, der Teilnehmerin oder des Teams
  • Innovation, Kundennutzen, Alleinstellung und Marktpotenzial des Produkts bzw. der Dienstleistung
  • Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts

Daneben wird auch die Nachhaltigkeitsorientierung des Teams, des Konzeptes und der Produkte bzw. der Dienstleistung berücksichtigt.

Nachhaltigkeit beinhaltet unterschiedliche Aspekte, u.a. in folgenden Bereichen:

  • Ökonomische Nachhaltigkeit, die eine dauerhafte und erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung sicherstellt, z.B.
    o Bewusste Auswahl von Lieferanten, Partnern und Produkten,
    o Intelligente Maßnahmen zur Kundenbindung
    o Unternehmenssicherung und Innovationsfähigkeit
    o Diversity Management
    o Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Ökologische Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Natur, z.B.
    o Ressourceneinsparung
    o Energieeinsparung
    o Emission-/Schadstoffvermeidung
    o Produktverantwortung während seines gesamten Lebenszyklus
  • Soziale Nachhaltigkeit, z.B.
    o Gesellschaftliche Verantwortung
    o Ethisches Verhalten, Integration und Wertschätzung
    o Betriebliches Gesundheitsmanagement
    o Angebote zur Weiterbildung, Entwicklungsförderung
    o Möglichkeit für flexible Arbeitszeit

In der Bewertung der Ideenskizzen wird Nachhaltigkeit als ein Zusatzkriterium berücksichtigt (kein Ausschlusskriterium).

Die Gewinner:innen werden unmittelbar nach der Jurysitzung informiert, aber erst auf der Preisverleihung öffentlich bekanntgegeben. Die Preisverleihung findet typischerweise jeweils auf einer größeren Veranstaltung oder Messe statt. Die bis zu sechs Preisträger:innen des Gründungpreises+ erhalten 32.000 €. Davon werden 7.000€ direkt nach der Preisverleihung und, bei noch zu gründenden Unternehmen, 25.000 € nach der Unternehmensgründung ausgezahlt. Preisträger:innen des Gründungpreises+, die ihr Unternehmen bereits gegründet haben, erhalten die 32.000€ direkt nach der Preisverleihung. Die bis zu 15 weiteren Preisträger:innen erhalten den Gesamtpreis von 7.000 € direkt nach der Preisverleihung.

Die Preisträgerinnen werden bei der Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee durch Expertinnen sowie Mentorinnen aus einem bundesweiten Netzwerk unterstützt. Die Vermittlung von vertiefenden Kenntnissen erfolgt im Rahmen von bedarfsgerechten Seminaren und Trainingswerkstätten.

Des Weiteren werden Netzwerkdialoge angeboten, die der Information und dem Erfahrungsaustausch zu bestimmten Themen dienen. Erfahrungsgemäß lässt sich der Preis in der Pressearbeit des jungen Unternehmens, für den Aufbau von Kooperationsbeziehungen und für die Kundenakquisition gut nutzen. Er schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Damit fällt es leichter, Kontakte zu Investorinnen und potentiellen Partnerunternehmen zu knüpfen, insbesondere auch in der Großindustrie.

Das Preisgeld muss bei Einzelpersonen unter Umständen bei der Einkommenssteuer versteuert werden. Bei einem Unternehmen muss das Preisgeld als außerordentlicher Ertrag versteuert werden. Als Preisträger:in im Gründungswettbewerb solltest du daher frühzeitig deinen Steuerberater konsultieren.

Alle Teilnehmenden erhalten eine schriftliche Stärken-Schwächen-Analyse ihres Beitrags. Auch wenn du nicht zu den Preisträger:innen zählst, bekommst du wertvolles Feedback und übst dich in der Auseinandersetzung mit deiner Geschäftsidee. Du lernst die eigene Position besser einzuschätzen, kannst aufgedeckte Schwachstellen beseitigen und deine Geschäftsidee konkretisieren.

Du kannst Videos in folgenden Formaten hochladen:

Container Video-CodecsAudio-Codecs
WebMVP8, VP9Vorbis, Opus
MP4H.264AAC

Für die Konvertierung von Videos aus anderen Formaten kannst du u.a. FFmpeg verwenden.

Bitte beachte, dass die Laufzeit des Videos auf 60 s beschränkt ist.

Wenn das geplante Unternehmen im Mehrheitsbesitz bestehender UGs, GmbHs oder AGs sein wird und diese beim Start einer Wettbewerbsrunde älter als sechs Kalendermonate sind, ist eine Teilnahme nicht möglich. Das Kriterium des maximalen Alters von sechs Monaten gilt auch für die Kapitalgesellschaften, denen das Gründungsunternehmen gehören soll.

Eine Einreichung in englischer Sprache ist möglich. Weitere Sprachen können leider nicht berücksichtigt werden.

Skizzen können am Tag der Einreichungsfrist bis 18:00 Uhr hochgeladen werden. Wir empfehlen jedoch, aufgrund einer möglichen erhöhten Serverbelastung ein frühzeitiges Hochladen.

Die Kapitalgesellschaft muss innerhalb eines Jahres nach der offiziellen Preisverleihung gegründet werden.

Bei bereits gegründeten Unternehmen ist der Handelsregisterauszug einzureichen. Unternehmen, die nach der Preisverleihung gründen, reichen den notariellen Gesellschaftsvertrag ein.