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Der Herd schaltet sich automatisch ab und die Heizung an. Sensoren erkennen auf der Basis von Bewegungsdaten, ob ein Notfall vorliegt und informieren in diesem Fall Angehörige oder einen Pflegedienst. Das ist AAL – auf deutsch in etwa „umgebungsunterstütztes Leben“. Die Assistenzsysteme vereinfachen alltägliche Situationen für überwiegend ältere und kranke, aber auch gesunde Menschen. In Teilen können sie Handlungen auch vollständig übernehmen. Somit bieten diese Technologien, die sich den individuellen Bedürfnissen anpassen und sich in ihre unmittelbare Lebensumgebung einfügen, Sicherheit und Komfort. 

Unter Accelerator versteht man eine Institution, die junge Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum hinweg intensiv berät , um so die Unternehmensentwicklung stark voranzubringen (englisch: to accelerate – beschleunigen). Acceleratoren greifen Start-ups oft – beschränkt auf wenige Monate – mit Wissen und mit Ressourcen unter die Arme, um die die Unternehmensidee intensiv zu einem marktreifen Produkt oder einer Dienstleistung zu entwickeln. Ein Accelerator-Programm kann von der Bereitstellung von Arbeitsplätzen, strategischer und technischer Unterstützung, Zugang zu Netzwerken und vielseitigem Coaching reichen. Um deutsche Start-ups dabei zu unterstützen, ihr Geschäftsmodell auf dem amerikanischen Markt weiterzuentwickeln, Netzwerke in den USA aufzubauen und in Kontakt mit amerikanischen Wagniskapitalgebern zu treten, ermöglicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz deutschen Start-ups für einige Monate in die USA zu gehen. Der German Accelerator hat Standorte im Silicon Valley, in New York City, San Francisco  und Cambridge, Massachusetts.

Jeder kennt sie, kaum einer liest sie – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei sind sie bei Internetplattformen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen von großer Bedeutung. Oftmals enthalten sie Klauseln, die den Unternehmen weitreichende Befugnisse zur Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten einräumen. Dies ist zustimmungspflichtig. Wie Nutzer einfach darüber informiert werden können, wem sie was erlauben, ist eine Fragestellung im aktuellen Grünbuchprozess „Digitale Plattformen“.

Unter Algorithmus versteht man eine konkrete Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems. Algorithmen sind als mathematische Gleichungen angelegt und spielen insbesondere in der Informatik als Grundlage für Programmierungen eine große Rolle. Mittlerweile begegnen uns Algorithmen täglich – in der Freizeit wie auch bei der Arbeit. Wir finden sie in vielen technischen Geräten sowie in unserer elektronischen Kommunikation. So zeigen uns Algorithmen im Navi den kürzesten Weg, schlagen uns als Computergegner im Schach, kontrollieren unseren Satzbau in Office Word oder empfehlen uns einen passenden Partner beim Online-Dating.

Ob eingeblendete Freistoßentfernung bei einer Fußball-Liveübertragung oder Wissenswertes zu Sehenswürdigkeiten, sobald das Smartphone diese beim Stadtrundgang erkennt: Augmented Reality, auch erweiterte Realität genannt, ist eine Technologie, bei der die visuelle Realität um digitale Elemente erweitert wird. Im Gegensatz zur Virtual Reality, bei welcher Nutzerinnen und Nutzer in eine irreale Welt eintauchen, geht es bei Augmented Reality vor allem um die Darstellung zusätzlicher Informationen.

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72 Prozent der Onlineshopper in Deutschland nutzen Bewertungsportale, um sich über Waren und Dienstleistungen zu informieren. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend und fair informiert werden, könnten die Portale verpflichtet werden, ihre Kriterien und eventuell relevante Geschäftsbeziehungen offenzulegen. Dies ist eine von zwölf Kernthesen im Grünbuch „Digitale Plattformen“. Sind Sie auch dieser Meinung?

Das weltweite Volumen digitaler Daten steigt rapide: Die zunehmende Nutzung von Smartphones und sozialen Netzwerken trägt ebenso dazu bei wie der enorme Datenzuwachs in Wirtschaft, Wissenschaft und auf den Finanzmärkten. Zusammen bilden diese Daten „Big Data“, sinngemäß: das große Datenaufkommen. Es ermöglicht Ärzten zum Beispiel, die Krebsbehandlung besser auf Patienten abzustimmen (s. Data Analytics).

Wieder so ein Mittelding: Beim Blended Learning oder Integrierten Lernen handelt es sich um eine didaktisch sinnvolle Verknüpfung von traditionellen Präsenzveranstaltungen und modernen Formen von E-Learning über Internet oder Intranet . Eine gute Sache deshalb, weil es den Nachteil des anderen jeweils ausbügelt. E-Learning ist effizient und flexibel, es fehlt aber die soziale und kommunikative Komponente, die bei einzelnen Präsenzterminen geboten wird. Zu viele Termine mit Anwesenheitspflicht sind gerade bei Weiterbildungsmaßnahmen schwer einzuhalten – Online-Training- und E-Learning-Anteile ermöglichen vielen überhaupt erst die Teilnahme.

Bei der Blockchain handelt es sich um eine dezentrale Datenbank, vergleichbar in etwa mit einer großen Excel-Tabelle. Diese Datenbank ist nicht zentral auf einem Server abgelegt, sondern auf vielen verschiedenen Computern abgespeichert, jeder Nutzer besitzt eine vollständige eigene Kopie. Jeder neue Block ist mit dem jeweils vorigen verknüpft und enthält dessen Historie in Form einer Prüfsumme. So können Einträge nicht nachträglich verändert werden. Damit eignet sich die Blockchain sehr gut für sichere Transaktionen zwischen zwei Nutzern, ohne dass ein Mittler, wie beispielsweise ein Zahlungsdienstleister, benötigt wird. Im Falle der Cyber-Währung „Bitcoin“ ist dies heute schon Realität. Die Blockchain kann in der Zukunft vielfältig eingesetzt werden, beispielsweise für die Beziehungen zwischen kleinen Energieerzeugern und Stromverbrauchern.

Ursprünglich wurde die Funktechnik „Bluetooth“ in den 1990er Jahren durch eine Expertengruppe als Industriestandard entwickelt, damit Computer und mobile Geräte kabellos und über kurze Entfernungen Daten austauschen können. Neuerdings kommt sie auch im Smart Home zum Einsatz, um zum Beispiel mit einem Tablet die Überwachungskamera zu steuern. Dafür verfügen die Geräte über einen winzigen Mikrochip samt Sende- und Empfangseinheit sowie eine entsprechende Software für den Datentransfer. Damit sich Bluetooth-Geräte eindeutig erkennen und andere Funkverbindungen nicht stören, besitzt jedes von ihnen eine 48-stellige Nummer, die es im Netzwerk unverwechselbar macht. Die aktuelle energiesparende Bluetooth-Version 5 ist eine wichtige technische Voraussetzung, damit sich Bluetooth-Anwendungen im Smart Home verstärkt durchsetzen.