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Digitales Start-up des Jahres 2020

Einleitung

Ausschreibung:

Preis

Digitales Start-up des Jahres 2020

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

  • 23.06.2020

Schriftzug vor buntem Hintergrund Digitales Start-up des Jahres

Sie haben sich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beteiligt und konnten so Ihre digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren?
Dann nutzen Sie jetzt die Chance „Digitales Start-up des Jahres 2020“ des BMWi zu werden und einen von drei mit insgesamt 100.000 Euro dotierten Preisen zu gewinnen. Neben den drei von einer Jury vergebenen Preisen wird auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro verliehen, bei dem das Publikum in einer Online-Abstimmung das Start-up mit dem besten Videobeitrag wählt.

Teilnahmebedingungen

Der Preis „Digitales Start-up des Jahres 2020“ des BMWi richtet sich an junge Digitalunternehmen.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die:

  • Absolventen des EXIST-Gründerstipendium
  • Absolventen des EXIST-Forschungstransfer
  • Preisträger des Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen
    Preisträger des Gründerwettbewerb – IKT Innovativ
  • Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds haben
  • Beteiligungen eines Business Angels über das BMWi-Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital haben
  • Finalisten des German Accelerator
  • von einem der 12 Digital Hubs nominiert

sind.

Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind:

  • Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland gegründet.
  • Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2017.
  • Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Das Unternehmen hat im Jahr 2019 bzw. in den letzten 12 Monaten einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWi ausgezeichnet wurden.

Preis und Jury

Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Vergeben werden mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.
Vorgesehen ist für den ersten Preis ein Preisgeld von 50.000 Euro, für den zweiten Preis ein Preisgeld von 30.000 Euro. Das drittplatzierte Unternehmen soll 20.000 Euro erhalten.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen.

Auswahlkriterien für den Preis sind:

  • die hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios,
  • Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
  • die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee und
  • das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung.

Die Entscheidung für den Publikumspreis mit einem Preisgeld von 10.000 Euro erfolgt über eine öffentliche Online-Abstimmung, in der der persönliche Favorit aus den nominierten Video-Beiträgen gewählt werden kann. Teilnahmeberechtigt sind nur zugelassene Bewerberinnen und Bewerber für den Preis „Digitales Start-up des Jahres 2020“. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird den teilnehmenden Start-ups eine Video-App zur Verfügung gestellt, mit der das Video selber aufgenommen und eingereicht wird. Danach werden die Videos online bis kurz vor der Preisverleihung zur Abstimmung bereitgestellt.

Das Angebot von Gegenleistungen (z.B. in Form von Geld- oder Sachpreisen) an Dritte im Zusammenhang mit einer Stimmabgabe für das Online-Voting ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Publikumspreis. Hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Videos im Netzwerk und über die gängigen Online-Kanäle ohne Gegenleistungen zulässig und erwünscht.

Der Publikumspreis kann nur an ein bei der Preisverleihung anwesendes Unternehmen vergeben werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte mit einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung Ihres Unternehmens und der Umsetzung Ihrer Gründungsidee hinsichtlich der oben genannten Kriterien.

Einen Gliederungsvorschlag für Ihre Bewerbung finden Sie hier.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung

  • einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einen äquivalenten Nachweis, dass die Gründung nicht vor 2017 erfolgt ist, und
  • den Jahresabschluss Ihres Unternehmens oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2019 bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten 12 Monate bei.

Der Publikumspreis wird ausschließlich auf Grundlage des selbstaufgenommenen Videos vergeben. Zur Erstellung des Videos muss die bereitgestellte App genutzt werden. Einen Link zur App werden wir Ihnen nach Ende der Bewerbungsfrist und Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen zusenden.

Bewerbungsstart ist der 26.05.2020. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 23.06.2020 (Ende der Abgabefrist) per E-Mail im PDF-Format an startupdesjahres@de.digital.

Preisverleihung

Ort und Zeitpunkt der Verleihung des Preises „Digitales Start-up des Jahres 2020“ werden noch bekannt gegeben.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Wettbewerb „Digitales Start-up des Jahres 2020“ des BMWi haben, wenden Sie sich gern an Frau Kristina Peneva (startupdesjahres@de.digital, 030 310078-5663).

Vertraulichkeit

Ihre Bewerbung wird vertraulich behandelt und ausschließlich an die Juroren weitergereicht. Die Inhalte Ihrer Bewerbung werden wir ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs nutzen.

Die Preisträger werden öffentlich (Laudatio, Videoportrait, Social Media) bekannt gegeben.

Ansprechpartner*in kontaktieren:

Gliederungsvorschlag für Bewerbungen:

Bewerbungsunterlagen bitte direkt an: