Junge Mutter shoppt online am Tablet zum Thema Geoblocking

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Heute tritt die neue europäische Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft. Sie gilt ab dem 3. Dezember 2018.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Durch die Geoblocking-Verordnung wächst der Europäische Binnenmarkt auch online weiter zusammen. Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft ist Schluss mit der Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz beim Online-Kauf: Dann gelten gleiche Konditionen für alle Europäer. Das wird Kunden in Europa neue Möglichkeiten eröffnen.“

Bisher konnten Händler für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Herkunft den Zugang zu einer Internetseite blockieren oder sie auf eine andere Internetseite mit schlechteren Konditionen umleiten.

Die Geoblocking-Verordnung regelt drei Situationen, in denen Anbieter Kundinnen und Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten künftig nicht mehr unterschiedlich behandeln dürfen:

  1. beim Verkauf von Waren ohne die Lieferung durch den Händler, also wenn die Kundin oder der Kunde die Ware selbst abholt oder die Lieferung selbst organisiert;
  2. beim Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen, zum Beispiel Hosting-Services für Internetseiten;
  3. beim Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort erbracht werden, wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder Veranstaltungen.

Audiovisuelle und urheberrechtlich geschützte Dienstleistungen sind von der Geoblocking-Verordnung nicht erfasst.