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Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt

Einleitung

Fördermittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

  • Fördergebiete: Länder

  • Status: laufend

  • Sektor: Sonstige

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg

Das baden-württembergische „Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt“ stärkt den Einzelhandel und trägt zur (Wieder-) Belebung von Innenstädten und Ortsteilzentren bei. Eine Förderung kann für Pop-up-Stores bzw. Pop-up-Malls oder Veranstaltungen zur Innenstadtbelebung beantragt werden. Die Pop-up-Stores sollen unattraktive Ladenzeilen und leere Geschäfte verhindern. Hierbei werden Kommunen bei der Anmietung leerstehender Räumlichkeiten unterstützt. Diese sollen anschließend zu einer reduzierten Miete an kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg zur Zwischennutzung vergeben werden. Geeignete Zwischennutzer können beispielsweise der Einzelhandel, die Gastronomie oder das Dienstleistungsgewerbe sein.

Innerstädtische, ein- oder mehrtägige Veranstaltungen motivieren zudem den Besuch von Innenstädten. Die Veranstaltungen sollten dabei die Felder Kultur, Bildung, Freizeit oder Tourismus adressieren, z.B. in Form von Künstlermärkten, Stadtfesten oder Angeboten für bestimmte Zielgruppen.
Für beide Förderlinien ist eine Förderung von bis zu 60 % der Ausgaben möglich. Antragsberechtigt sind in beiden Fällen baden-württembergische Kommunen, wobei Kooperationen mit beispielsweise Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder weiteren Akteuren möglich sind.

Links

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Frau Karin Hübner

0711 123-2334