Zerknüllte Papierbälle

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Blockchain

Bei der Blockchain handelt es sich um eine dezentrale Datenbank, vergleichbar in etwa mit einer großen Excel-Tabelle. Diese Datenbank ist nicht zentral auf einem Server abgelegt, sondern auf vielen verschiedenen Computern abgespeichert, jeder Nutzer besitzt eine vollständige eigene Kopie. Jeder neue Block ist mit dem jeweils vorigen verknüpft und enthält dessen Historie in Form einer Prüfsumme. So können Einträge nicht nachträglich verändert werden. Damit eignet sich die Blockchain sehr gut für sichere Transaktionen zwischen zwei Nutzern, ohne dass ein Mittler, wie beispielsweise ein Zahlungsdienstleister, benötigt wird. Im Falle der Cyber-Währung „Bitcoin“ ist dies heute schon Realität. Die Blockchain kann in der Zukunft vielfältig eingesetzt werden, beispielsweise für die Beziehungen zwischen kleinen Energieerzeugern und Stromverbrauchern.

Plattformökonomie

„Klassischerweise“ schaffen Unternehmen Werte, indem sie Waren und Dienstleistungen produzieren und verkaufen. Das Digitalzeitalter hat neue Geschäftsmodelle hervorgebracht: Unternehmen nehmen als Plattformen eine Mittlerfunktion zwischen Anbietern und potenziellen Kunden ein. Bekannte Beispiele für solche hoch bewerteten Unternehmen sind Internetsuchmaschinen, wie Google, Handelsplattformen wie Amazon oder Soziale Netze wie Facebook. Sie haben neue Gesetzmäßigkeiten für das Wirtschaften geschaffen: Je größer eine Plattform ist, desto attraktiver ist sie – für Anbieter, Kunden und User. Das kann aber auch neue Monopole schaffen und Wettbewerb langfristig beschränken. Eine digitale Ordnungspolitik sollte daher für fairen Wettbewerb sorgen.

E-Health-Gesetz

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz „E-Health-Gesetz“, soll den digitalen Fortschritt im Gesundheitswesen ermöglichen. Ab Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an eine Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Zudem schafft das Gesetz die Grundlage, dass Informationen wie Diagnosen, Medikation, Allergien oder Unverträglichkeiten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Sie stehen so im Notfall schnell zur Verfügung stehen, solange der Patient vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Mit der durch das E-Health-Gesetz neu eingeführten elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Auch können sie selbst Daten, beispielsweise aus Fitnesstrackern oder Wearables, an ihren Arzt übermitteln.

Smart Services

Im Digitalen Zeitalter werden immer mehr Daten durch Verbraucher und Geräte „nebenher“, z.B. über das Smartphone oder eine Fitness App, erzeugt. Durch automatische Analysen können diese zu „Smart Data" verarbeitet und kombiniert werden. Diese Daten können die Grundlage für neue intelligente Dienstleistungen bilden. Smart Services sind teils schon heute Realität, beispielsweise beim Tracking von Paketen oder auf unseren Smartphones, um ein nahegelegenes Auto über eine Car-Sharing-App zu buchen. Das Potenzial von Smart Services ist riesig: So übertragen schon heute Apps Patientendaten an die betreuenden Ärzte, und ermöglichen so eine passgenaue Behandlung chronisch Kranker auch zwischen den Visiten. Angesichts der in Zukunft bestehenden vielfältigen Möglichkeiten der Datenerhebung ist der Anwendungsbereich jedoch weitaus breiter.